In Abhängigkeit von der zu Beginn der Behandlung gestellten Diagnose werden die entsprechenden Kosten ermittelt. Sie betragen:
Der Rechnungsbetrag ist bitte nach der Behandlung in bar oder mittels EC-Karte bzw. Kreditkarte (Visa Card, Mastercard, Maestro, VPAY) zu entrichten.
Für Versicherte privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und Empfänger für Beihilfe erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Bei den meisten privaten Versicherungen können Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstattet werden. Hierfür ist keine Verordnung nötig.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten für Osteopathie nach vorheriger Verordnung durch einen Arzt. weitere Informationen »
Gegebenenfalls informieren Sie sich bitte im Vorfeld der osteopathischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.